a) Die Geschäftsbedingungen der Traffego GmbH sind Bestandteil aller, auch nachfolgender Geschäfte, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen werden von der Traffego GmbH, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt.
a) Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen der Traffego GmbH (im Folgenden: Traffego GmbH) und deren Vertragspartnern (Im Folgenden: Vertragspartner).
a) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung behält sich die Traffego GmbH das Eigentumsrecht an den zur Verfügung gestellten Adressdatenbanken oder anderer urheberrechtlich geschützter Software oder Werken vor, soweit diese veräußert werden.
a) Die Traffego GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweils durchzuführenden Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Traffego GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Ziff. a) dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
c) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstelleraufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
a) Auf alle Rechtsbeziehungen zu Traffego GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
a) Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehende Streitigkeiten ist das Gericht, das für den Geschäftssitz der Traffego GmbH (64331 Weiterstadt, Deutschland) örtlich und sachlich zuständig wäre, wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vertragspartners, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt der unter I. 5. a) aufgeführte Gerichtsstand als vereinbart.
c) Alternativ hat die Traffego GmbH stets das Recht, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
a) Die folgenden Bestimmungen gelten für ein Geschäftsverhältnis, in dem die Traffego GmbH damit beauftragt wird, Werbemittel für einen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) zu versenden.
a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass seitens der Traffego GmbH ein schriftliches Angebot übersendet wird. Dieses ist zu unterschreiben und vom Auftraggeber zurückzusenden. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
b) Das unterzeichnete Angebot muss unverzüglich nach Erteilung des Auftrages oder der Vereinbarung der Parteien über den Auftrag und rechtzeitig vor Durchführung der Dienstleistung bzw. Durchführung der Kampagne an die Traffego GmbH übersendet werden. Erst mit Übersendung des unterzeichneten Angebots an die Traffego GmbH gilt der Auftrag als erteilt. Die Traffego GmbH ist nicht verpflichtet, vor Zugang des unterzeichneten Angebotes die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die im jeweiligen Angebot festgelegten Bedingungen sind für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.
c) Wird ein Auftrag nach Rücksendung des unterzeichneten Angebotes storniert, stellt die Traffego GmbH 20 % des Auftragswertes als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung in Rechnung.
a) Vor der Durchführung von Dienstleistungen hat der Auftraggeber den zu versendenden Inhalt zu prüfen und freizugeben und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Durchführung als genehmigt.
a) Die Traffego GmbH ist berechtigt, an die von ihr vorgehaltenen Adressaten Werbemittel zu versenden, die per Double-Opt-In ihre Einwilligung zum Erhalt von Werbung erteilt haben. Dieser Newsletter darf auch zielgruppenorientierte oder allgemeine Werbung enthalten.
a) Grundlage für die Abrechnung von Kampagnen ist das Reporting des Servers der Traffego GmbH. Ein Reporting wird nur auf Anfrage übersendet und kann innerhalb eines Zeitraumes von maximal einer Woche nach Abschluss einer Kampagne verlangt werden. Reporting-Reklamationen können nur binnen drei Werktagen nach Zugang des Reportings beim Vertragspartner erhoben werden. Danach gilt der Inhalt des Reportings als genehmigt.
a) Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung ihrer Adressdateien kann die Traffego GmbH wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in ihren Adressdateien zum Zeitpunkt der Auslieferung der Adressen oder Durchführung von Dienstleistungen sämtliche Anschriften postalisch richtig bzw. aktuell sind. Die Traffego GmbH kann nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Aus diesem Grund liefert bzw. versendet die Traffego GmbH in der Regel 5-10 % mehr Adressen bzw. E-Mails, SMS und/oder Faxe als bestellt bzw. vereinbart. Eine Nachlieferung für nicht zustellbare bzw. nicht mehr aktuelle Adressen sowie eine Rückvergütung ist somit abgegolten.
a) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er im Hinblick auf jegliches der Traffego GmbH zur Verfügung gestelltes Material (Beispiel: Werbeinhalte, Adressdatenbanken, Software usw.) alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Traffego GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und/oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, soweit ein Verstoß gegen die in S.1 vereinbarte Gewährleistung vorliegt. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehende Kosten. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und sonstige Materialien haben den technischen Standards, Vorgaben und Formaten der Traffego GmbH zu entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen, welche der Auftragnehmer zur Verfügung stellt, fordert die Traffego GmbH Ersatz an. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.
b) Der Auftraggeber räumt der Traffego GmbH alle Rechte zur Nutzung ein, die notwendig und zweckdienlich sind, um die Dienstleistung für den Auftraggeber zu erbringen. Der Auftraggeber haftet der Traffego GmbH insbesondere auch für die Tatsache, dass die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, genutzt und übermittelt wurden und dass, soweit eine Übersendung von Werbung nicht aus gesetzlichen Gründen erlaubt ist, eine ordnungsgemäße und vollständig beweisbare Einwilligung des Empfängers für jede Art der vereinbarten Werbeübersendung vorliegt.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Traffego GmbH im Falle eines Rechtsstreits oder eines Auskunftsverlangens seitens des Werbe-Empfängers alle erforderlichen Daten und Protokolle im Zusammenhang mit der Einwilligungserklärung in den Erhalt der jeweiligen Werbung und/oder der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, welche den Erhalt von Werbung einwilligungsfrei erlauben (insbesondere vertragliche Beziehungen mit dem Werbeempfänger) zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören unter anderem der genaue Text der Einwilligungserklärung, der gesamte Zusammenhang, in dem diese stand (Beispiel: Screenshot der Internet-Seite, in der die Erklärung aufgeführt war), der Prozess der Erklärung (Beispiel: Anklicken einer Checkbox), die gesamten Protokolle, welche das Opt-In-Verfahren oder andere Verifizierungen (Beispiel: die Verifizierung einer Telefonnummer und/oder deren Zuordnung zum Erklärenden) beweisen, inklusive der Logfiles und der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Erteilung der Einwilligungserklärung und sonstige Daten, die mit der Einwilligung zusammen erhoben wurden, soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
d) Der Auftraggeber versichert, dass der Inhalt der zur Verfügung gestellten Werbung allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen erwirkt der Auftraggeber alle gegebenenfalls erforderlichen Anmeldungen, Registrierungen und Genehmigungen, Zulassungen und/oder Lizenzen und holt alle behördlichen und privaten Einwilligungen ein, um die Nutzung, Verarbeitung, Speicherung, Bekanntgabe und Übermittlung der von der Traffego GmbH zu erbringenden Dienstleistungen zu ermöglichen.
e) Die Traffego GmbH ist nicht verpflichtet, die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten oder Werbeinhalte auf mögliche Verletzungen von Gesetzen und Rechtsvorschriften zu überprüfen.
f) Neben Freistellungsansprüchen behält sich die Traffego GmbH sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche vor. Daneben behält sich die Traffego GmbH im Falle von Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen die Vereinbarung aus Punkt II 5. dieses Vertrages das Recht vor, die bestehenden Verträge ganz oder teilweise fristlos zu kündigen und/oder Dienstleistungen auszusetzen und/oder deren Durchführung abzulehnen.
a) Der Auftraggeber gewährt der Traffego GmbH das ausschließliche Recht, die Marken, Logos und Kennzeichen des Auftraggebers weltweit in dem Umfang zu nutzen, der zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig und zweckdienlich sind. Ein Recht, Sublizenzen zu erteilen, wird nicht eingeräumt.
a) Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge, in denen die Traffego GmbH Adressdaten dadurch generiert, dass ein Adressinhaber seine Einwilligung in den Erhalt von Werbung auch für bestimmte Partner und/oder Sponsoren erteilt und der Geschäftspartner in diesem Zusammenhang als Partner und/oder Sponsor aufgeführt wird.
a) Der Vertrag kommt nur schriftlich zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
b) Die Traffego GmbH hält zum Zwecke des schriftlichen Vertragsschlusses ein vorformuliertes Angebot bereit, das dem Geschäftspartner übersendet wird. Das unterzeichnete Angebot muss unverzüglich nach Erteilung des Auftrages oder der Vereinbarung der Parteien über den Auftrag und rechtzeitig vor Durchführung der Kampagne zur Adressdatengenerierung (z.B. Gewinnspiel) an die Traffego GmbH übersendet werden. Die Traffego GmbH ist nicht verpflichtet, vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages, in der Regel durch Rücksendung eines vom Geschäftspartner unterzeichneten Angebotes, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die von der Traffego GmbH in deren Angebot festgelegten Bedingungen sind für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.
a) An den von der Traffego GmbH gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz, sie dürfen daher nur in dem mit der Traffego GmbH vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Adressdaten sind zur eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Bestellers unter Beachtung der Vorschriften der einschlägigen Gesetze bestimmt. Ein Adressdatum darf höchstens 5 Mal pro Woche genutzt werden. Eine Weitergabe der Adressdaten an Dritte ist untersagt, soweit es sich nicht ausschließlich um einen Fall des § 28 Abs.2 Ziffer 2 b) (Gefahrenabwehr) oder des § 34 (Auskunft an den Betroffenen, auch dessen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten) BDSG handelt. Das Recht staatlicher Behörden (z.B. Datenschutzaufsichtsbehörden, Ermittlungsbehörden) zur Anforderung von Daten in einem konkreten Fall bleibt unberührt; der Geschäftspartner ist zur Übermittlung von Daten diesbezüglich befugt. Die Traffego GmbH ist berechtigt, den Adressdaten Kontrolladressen beizufügen, welche 3 % der Gesamtdaten nicht überschreiten. Durch die Kontrolladressen wird sichergestellt, dass die Adressdaten nicht an unberechtigte Dritte weitergeleitet werden. Im Falle eines durch die unbefugte Nutzung einer Kontrolladresse nachgewiesenen Datenmissbrauchs ist die Traffego GmbH berechtigt, die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen. Unabhängig von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen der Traffego GmbH verpflichtet sich der Geschäftspartner im Falle eines durch die Kontrolladresse nachgewiesenen Datenmissbrauchs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- € sowie zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung folgenden Wortlauts:
[1. vollständige Adresse des Geschäftspartners sowie 2. aller Geschäftsführer persönlich] (Unterlassungsschuldner) verpflichten sich gesamtschuldnerisch gegenüber der Traffego GmbH, Carl-Zeiss-Straße 3, 64331 Weiterstadt (Unterlassungsgläubigerin) bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden und in das billigende Ermessen der Traffego GmbH, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe es zu unterlassen, ein seitens der Traffego GmbH generiertes Adressdatum an Dritte weiterzuleiten, soweit es sich nicht um einen Fall des § 28 Abs.2 Ziffer 2 b) oder des § 34 BDSG oder einen vergleichbaren unabdingbaren Grund, etwa die Weitergabe bestimmter Daten an einen Rechtsanwalt zum Zwecke der Wahrung berechtigter Interessen im Einzelfall oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde, handelt.
a) Die Traffego GmbH haftet nicht dafür, dass die Vereinbarung und ihre Durchführung als Sponsoring im Sinne der finanzrechtlichen Vorschriften klassifiziert wird.
a) Neben der im allgemeinen Teil dieses Vertrages aufgeführten Haftungsbegrenzung steht die Traffego GmbH nicht dafür ein, dass es von einem Gericht möglicherweise als unzureichend erachtet wird, wenn eine Einwilligung in den Erhalt von Email-Werbung so weit geht, dass den konkret aufgeführten Partnern und Sponsoren das Recht eingeräumt wird, für einen nicht vorherbestimmten Zeitraum in eigenem Namen (selbst) Werbung für Dritte zu versenden, ohne dass von vorneherein festgelegt werden kann, welchen Inhalt diese Werbung für Dritte haben wird und/oder für welche Dienstleistungen/Produkte bzw. für welche Geschäftsbereiche geworben werden wird.
a) Die folgenden Bestimmungen betreffen Vertragsverhältnisse zwischen der Traffego GmbH und einem Listbroker (im Folgenden: Geschäftspartner).
a) Der Vertrag kommt nur schriftlich zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
b) Die von der Traffego GmbH in deren Angebot festgelegten Bedingungen sind für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich. Soweit der Vertrag nur im Wege der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) rechtssicher abgeschlossen werden kann, verpflichtet sich der Geschäftspartner, nach Abschluss der Einigung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einen den gesetzlichen Anforderungen des § 11 BDSG entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Der Geschäftspartner sichert insbesondere zu, die gesetzlich normierten Kontrollbefugnisse zu dulden und den gesetzlich vorgesehenen Weisungsbefugnissen nachzukommen.
a) Agenturen und/oder Listbroker dürfen das von der Traffego GmbH zur Verfügung gestellte Adressmaterial grundsätzlich nur dazu verwenden, die konkret vereinbarten Dienstleistungen vorzunehmen. Die Rechte der Traffego GmbH aus §§ 87a ff. UrhG bleiben unberührt.
b) Die Agentur/ der Listbroker erhält darüber hinaus kein Nutzungsrecht an dem Adressmaterial, es sei denn, das Adressmaterial wird ausdrücklich zur eigenen Verwendung erworben.
a) Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge, in denen die Traffego GmbH einen Auftragnehmer (im Folgenden: Geschäftspartner) damit beauftragt, eigene Waren oder Dienste zu bewerben.
a) Der Geschäftspartner gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Rechte besitzt, soweit er selbst das erforderliche Material (z.B. Adressdatenbanken, Werbeinhalte, Software usw.) stellt. Der Auftraggeber stellt die Traffego GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, soweit ein Verstoß gegen die in S.1 festgelegte Gewährleistung vorliegt. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten.
a) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, der Traffego GmbH im Falle eines Rechtsstreits oder eines Auskunftsverlangens seitens des Werbe-Empfängers alle erforderlichen Daten und Protokolle im Zusammenhang mit der Einwilligungserklärung in den Erhalt der jeweiligen Werbung und/oder der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, welche den Erhalt von Werbung einwilligungsfrei erlauben (insbesondere vertragliche Beziehungen mit dem Werbeempfänger) zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören unter anderem der genaue Text der Einwilligungserklärung, der gesamte Zusammenhang, in dem diese stand (Beispiel: Screenshot der Internet-Seite, in der die Erklärung aufgeführt war), der Prozess der Erklärung (Beispiel: Anklicken einer Checkbox), die gesamten Protokolle, welche das Opt-In-Verfahren oder andere Verifizierungen (Beispiel: die Verifizierung einer Telefonnummer und/oder deren Zuordnung zum Erklärenden) beweisen, inklusive der Logfiles und der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Erteilung der Einwilligungserklärung und sonstige Daten, die mit der Einwilligung zusammen erhoben wurden, soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.